Die Hausordnung

1) Wohnformen

Das Zusammenleben in unserem ÜbungsschülerInnenheim ist in zwei Wohnformen organisiert:
Als Wohngruppen oder als Wohngemeinschaften (WG).

Die BewohnerInnen der Wohngruppen (für die V/1- und V/2-Klasse verpflichtend) nehmen Frühstück und Abendessen im Speisesaal ein, die der Wohngemeinschaften (ab der V/3-Klasse möglich) verwalten Frühstück und Abendessen unter Begleitung einer/eines zuständigen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen selbst.

Wahl der Wohnform (Wohngruppe – Wohngemeinschaft)

Volljährige SchülerInnen der fünfjährigen höheren Schule können bereits in den ersten zwei Jahren zwischen dem Leben in einer Wohngruppe und dem in einer Wohngemeinschaft wählen. Diese Entscheidung erfolgt beim Eintritt nach einem Beratungsgespräch mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn nach Maßgabe der Möglichkeiten.

2) Tagesablauf

Schultage

  • 06.30 Uhr - Wecken
  • 06.45 – 07.15 Uhr - Frühstück im Speisesaal bzw. für die WGs Frühstück in Eigenverantwortung in den Gemeinschaftsküchen
  • 11.30 – 13.45 Uhr - gestaffeltes Mittagessen im Speisesaal
  • 14.30 – 15.30 Uhr - Nachmittagsjause im Speisesaal nur für die Wohngruppen
  • 18.15 Uhr - Abendessen im Speisesaal für die Wohngruppen bzw. für die WGs Abendessen in Eigenverantwortung in den Gemeinschaftsküchen
  • 19.00 – 20.30 Uhr - Studium für V/1- und V/2-Klasse
  • 20.30 – 22.00 Uhr - Freizeit
  • ab 22.00 Uhr - Nachtruhe

Wochenende / schulfreie Tage

Je nach individuellen Bedürfnissen kann das Wochenende nach eigenem Ermessen und in Absprache mit der/dem zuständigen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen gestaltet werden. Ab ca. 08.00 Uhr wird von den Betreuerinnen/Betreuern das Frühstück für die SchülerInnen der Wohngruppen zubereitet (WG–BewohnerInnen sind dafür selber verantwortlich). Die gemeinsame Freizeitgestaltung der am Wochenende anwesenden SchülerInnen/Studierenden wird begrüßt und von den BetreuerInnen unterstützt.

3) Organisatorische Hinweise zum Tagesablauf

Krankmeldungen

Im Krankheitsfall haben sich SchülerInnen/Studierende bis 07.15 Uhr persönlich bei der/dem zuständigen SozialpädagogIn zu melden und zu beraten. SchülerInnen/Studierende, die vorzeitig z. B. wegen Erkrankung aus der Schule zurückkehren, müssen sich bei der/beim zuständigen SozialpädagogIn melden. Nach Absprache wird geklärt, ob die betroffenen SchülerInnen im ÜbungsschülerInnenheim bleiben können oder nach Hause fahren müssen, da es im Heim kein Krankenzimmer gibt.

Schulbesuch

Laut SCHOG § 45 i.d.g.F. sind die SchülerInnen/Studierenden verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Die SchülerInnen/Studierenden werden von den SozialpädagogInnen angehalten, den Schulweg rechtzeitig anzutreten, sodass sie pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Schule sind.

Mittagessen

Das Mittagessen ist im Buffetbetrieb organisiert und findet gestaffelt zu drei Terminen statt. Die SchülerInnen/Studierenden aller Klassen können sich wöchentlich zu den einzelnen Essensterminen anmelden und dabei auch zwischen Fleisch- und vegetarischer Kost wählen. In Ausnahmefällen und in Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn ist es möglich, das Mittagessen zwischen den offiziellen Terminen einzunehmen. Bei persönlicher Vereinbarung bis 07.00 Uhr mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn kann das Mittagessen für einen späteren Termin aufgehoben werden.

Studium

In der Studierzeit (19.00 – 20.30 Uhr) herrscht im gesamten Areal ruhige Lernatmosphäre, d.h. lärmende Tätigkeiten sind im Haus sowie in den Außenanlagen zu vermeiden. Die SchülerInnen der V/1- und V/2-Klasse haben von 19.00 – 20.30 Uhr eine tägliche verpflichtende Studierzeit in den vorgesehenen Studierräumen. In dieser Zeit ist für sie die Nutzung des Gartenareals nicht erlaubt.

Allgemeine Nachtruhe

Ab 22.00 Uhr ist jegliche Lärmentwicklung zu unterlassen.

4) Freizeit

Der Aufenthalt im eigenen Zimmer sowie in den kollektiven Gruppenräumen ist in der Freizeit möglich. Die Freizeit kann individuell gestaltet werden. Den SchülerInnen/Studierenden stehen folgende Möglichkeiten zur Gestaltung der unterrichtsfreien Zeit zur Verfügung: Bibliothek, Musikzimmer, Spiele-Sammlung, Billard, Tischfußball, Dart, Tischtennis, Boxsack und Fitnessstudio. Alle Sport-, Freizeit- und Spielgeräte sind mit großer Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden haben die VerursacherInnen aufzukommen. Für die Benützung von Billard, Tischfußball, Dart, Tischtennis und des Fitnessstudios wird ein geringes Entgelt (Wartungsaufwand) eingehoben. Nach der Studierzeit werden von den SozialpädagogInnen nach Bedarf und Möglichkeit Fußball, Volleyball, Badminton oder Basketball angeboten.

Bibliothek

Die hauseigene Bibliothek enthält Fachliteratur und Belletristik und kann entsprechend der Bibliotheksordnung benützt werden.

Musikzimmer

Im Musikzimmer steht ein E-Piano zur Verfügung, der Raum kann aber ebenso zum Üben mit anderen Instrumenten verwendet werden.

PC-Benützung

Den SchülerInnen/Studierenden stehen bis 22.00 Uhr 8 PCs mit Internetanschluss zur Verfügung. Diese befinden sich in der Aula und sind in erster Linie als Arbeitsgeräte zu benützen. Das Ausdrucken von Arbeiten ist über  einen Drucker, der sich im Dienstzimmer befindet, möglich.

Fitnessbereich

Fitnessstudio und Boxsack dürfen erst nach einem entsprechenden Vorbereitungstraining benützt werden.

5) Ausgang

Alle Ausgangsregelungen basieren auf  einem verantwortungsvollen Umgang mit den
zugestandenen Rechten. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung oder aus anderen pädagogischen Gründen bleibt es den SozialpädagogInnen vorbehalten, den Ausgang einzuschränken oder zu streichen. In besonderen Situationen wie z.B.  Geburtstag, Feste, Kino-, Theaterbesuch... können in kooperativer Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn Ausnahmen von den bestehenden Regelungen vereinbart werden. Ausnahmen werden von Fall zu Fall individuell verhandelt und entschieden. Eine Ausnahme kann nicht zur Regel werden. Grundlage für die Entscheidung der/des SozialpädagogIn sind das Vertrauensverhältnis bzw. die Erfahrungen im Zusammenleben mit der/dem SchülerIn oder der Gruppe.

Ausgang an Nachmittagen

Die SchülerInnen/Studierende können in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag bis zum  Abendessen unter Beachtung folgender Regeln Ausgang nehmen:

  • Die SchülerInnen/Studierenden tragen den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses und der voraussichtlichen Rückkunft in das Ausgangsbuch ein.
  • Die SchülerInnen unter 18 Jahre melden sich bei der/dem für sie zuständigen SozialpädagogIn persönlich unter Angabe des Zielortes ab.

Abendausgang an Schultagen

Der Abendausgang ist je nach Jahrgang differenziert geregelt:

V/1: 1. Semester: bei besonderen Anlässen wie z. B. Geburtstag, Kinobesuch
2. Semester: 1-mal pro Woche nach dem Studium bis 22.00 Uhr

V/2: nach dem Studium 1-mal pro Woche bis 22.00 Uhr und 1-mal pro Woche bis 23.00 Uhr

V/3 (auch als WG): täglich bis 23.00Uhr, 1-mal pro Woche bis 24.00 Uhr

WG: ab der V/4-Klasse Ausgang in Eigenverantwortung

Wochenendausgang

Am Wochenende (Fr, Sa) und vor unterrichtsfreien Tagen gelten besondere Ausgangsbestimmungen.

V/1: bis 23.00 Uhr. An Anreisetagen ist ein Ausgang bis 21.45 Uhr möglich.
V/2: bis 24.00 Uhr
V/3: bis 01.00 Uhr

Ausgangsschlüssel

Minderjährige SchülerInnen dürfen für jeden Ausgang jeweils einen Haustürschlüssel entlehnen. Studierende des Kollegs und volljährige SchülerInnen ab der Klasse V/3 dürfen einen Haustürschlüssel für die Dauer eines Schuljahres gegen eine Kaution von € 150,00 entlehnen. Bei der Entlehnung sind eine Übernahmebestätigung sowie die Erklärung zu unterschreiben, dass der Schlüssel nicht an andere Personen weitergegeben und keine hausfremde Person ins ÜbungsschülerInnenheim gebracht werden darf bzw. die/der SchülerIn/Studierende bei Verlust für die Folgekosten (Kostenersatz für neue Schlüssel und die Umstellung der Schließanlage) aufkommen muss (unter Einbeziehung der hinterlegten Kaution). Bei der Rückkehr ist die Haustüre zu versperren.

Nächtigen außerhalb des Übungsschülerheimes

SchülerInnen/Studierende müssen sich persönlich bei der/dem zuständigen SozialpädagogIn abmelden. Möchte ein/e nicht volljährige/r  SchülerIn wochentags zu Hause nächtigen, muss  vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

6) Ordnung als Prinzip des Zusammenlebens

Im Interesse aller BewohnerInnen ist stets auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. In Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn und den MitbewohnerInnen ist eine individuelle Gestaltung des eigenen Zimmers möglich. Die Zimmer, die Gemeinschaftsküchen und die Gemeinschaftsräume sind von den SchülerInnen/Studierenden jeweils vor Unterrichtsbeginn selbständig  in Ordnung zu bringen. Pro Gruppe gibt es einen wöchentlichen Putztag für die Reinigung der persönlichen Bereiche durch die SchülerInnen/Studierenden. Einmal wöchentlich werden die Bäder und die Böden vom Personal gereinigt.

Waschmaschinenraum

Die Benützung der Waschmaschinen ist kostenfrei. Waschmittel sind von den SchülerInnen/Studierenden selbst beizustellen.

Inventar

Im Sinne der Gemeinschaft und im eigenen Interesse sollen alle SchülerInnen/Studierenden mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Inventar sorgsam umgehen. Verluste oder Beschädigungen sind sofort zu melden. Inventargegenstände, die verloren gehen, sind zu ersetzen. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung und Verunreinigung müssen die Schäden vom/von der VerursacherIn persönlich behoben oder die Kosten der Reparatur übernommen werden.

Handybenützung

Während der Studierzeit und während des Aufenthaltes im Speisesaal dürfen Handys nicht benützt werden.

Haustiere

Haustiere können aus hygienischen Gründen in keinem Fall zugelassen werden.

Anreise nach Wochenenden bzw. schulfreien Tagen

Die Anreise aus dem Wochenende ist Sonntag bis 22.00 Uhr oder Montag Früh vor Unterrichtsbeginn möglich. Die Anreise nach schulfreien Tagen ist ab 17.00 Uhr möglich und ist sonst analog der Wochenendanreise geregelt. Sollte die vereinbarte Anreise nicht möglich bzw. nicht rechtzeitig möglich sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.

7) Gesundheitsfördernde Vereinbarungen

Schulärztin

Unsere Schulärztin, Frau Dr. Gertraud Hedenetz, steht den SchülerInnen/Studierenden in allen körperlich-gesundheitlichen Belangen unterstützend und beratend zur Gesunderhaltung und zur Diagnostik zur Seite.

Sprechstunden:
Montag von 17.15 – 20.00 Uhr (Arztzimmer ÜbungsschülerInnenheim)
Montag von 15.00 - 17.00 Uhr (Arztzimmer Schule)
Donnerstag von 07.00 – 10.15 Uhr (Arztzimmer Schule)

Alkohol und Drogen

Der Genuss von Alkohol und Drogen ist laut Schulordnungsgesetz § 9 Abs. 1 untersagt. Bei erkennbaren Auswirkungen von Alkohol- oder Drogengenuss werden dementsprechende pädagogische Maßnahmen zur Unterstützung und Hilfestellung aller Beteiligten eingeleitet.

Rauchen

Laut Rundschreiben des BMBWK Nr. 3/2006 gilt im gesamten Internatsgebäude und in den Außenanlagen (inkl. Balkone) Rauchverbot. In der Raucherzone im Innengarten ist SchülerInnen ab dem  vollendeten 16. Lebensjahr (vgl. Jugendschutzgesetz) das Rauchen bis 22.00 Uhr erlaubt. Dabei ist sorgsam auf Sauberkeit zu achten und Aschenbecher sind zu benützen.

8) Sicherheit

Die Brandschutzordnung ist Teil der Hausordnung und regelt die Sicherheit im ÜbungsschülerInnenheim. Sie wird von den SchülerInnen/Studierenden am Beginn jedes Schuljahres nachweislich zur Kenntnis genommen. Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von privaten Heiz- und Kochgeräten sowie offenes Feuer und Licht nicht erlaubt. Das Verhalten im Brandfall ist in der Brandschutzordnung geregelt (siehe Aushang an der Innenseite aller Zimmertüren).

Elektrogeräte

Persönliche Geräte dürfen – mit Ausnahme  von Heiz- oder Kochgeräten – in den Zimmern verwendet werden.

Feueralarm

Bei Auslösen eines Feueralarmes aufgrund der Nichtbeachtung der Vereinbarungen sind die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr von der/dem VerursacherIn zu übernehmen (ca. € 400,00).

9) Wertgegenstände

Für Wertgegenstände wie u.a. Fotoapparat, Handy, Schmuck, Discman, iPod, Laptop wird keine Haftung übernommen. Im eigenen Interesse sollten Wertgegenstände versperrt verwahrt werden. Sollten Gegenstände entwendet werden, möge dies nach Rücksprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn zur Anzeige gebracht werden. Fahrräder können nach Meldung im Dienstzimmer im Keller auf eigenes Risiko abgestellt werden.

10) Soziale Vereinbarungen

Gruppenübereinkünfte

Jede Gruppe erstellt soziale Regeln für  das Zusammenleben in ihrer Wohngruppe bzw. Wohngemeinschaft. Im Sinne der Partizipation  (Mitbestimmung) werden diese kontinuierlich von der Gruppe auf ihre Aktualität reflektiert und adaptiert.

Aufenthalt in den Gruppenräumen

Schultage
Die SchülerInnen der V/1-Klasse müssen sich ab 21.30 Uhr im eigenen Gruppenbereich aufhalten. Für die Schülerinnen der V/1- und der V/2-Klasse ist der Aufenthalt in den eigenen Gruppenräumen bis 22.00 Uhr möglich. Danach müssen sich die SchülerInnen der V/1- und der V/2-Klasse in die eigenen Zimmer zur Nachtruhe zurückziehen. SchülerInnen/Studierende der anderen Klassen oder einer Wohngemeinschaft benützen die Gruppenräume in Eigenverantwortung unter Einhaltung der allgemeinen Nachtruhe um 22.00 Uhr.

Wochenende (inkl. Abende vor schulfreien Tagen)
Nach Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn ist ein Aufenthalt für alle SchülerInnen/Studierenden in den Gruppenräumen bis 24.00 Uhr möglich. Ab 24.00 Uhr müssen sich die SchülerInnen der V/1-Klasse und V/2-Klasse in die eigenen Zimmer zurückziehen. Für SchülerInnen/Studierenden der anderen Klassen oder einer Wohngemeinschaft gilt die Regelung der Schultage.

Gruppenübergreifende (Zimmer-)Besuche

SchülerInnen der V/1-Klasse sind Besuche in den Räumen anderer Gruppen bis 21.30 Uhr, SchülerInnen ab der V/2-Klasse bis 22.00 Uhr (Beginn der allgemeinen Nachtruhe) nach Absprache mit der/dem jeweils zuständigen SozialpädagogIn möglich.

Aufenthalt von Mädchen in Burschen- und Burschen in Mädchengruppen

Schultage
V/1: bis 21.30 Uhr in den allgemeinen Gruppenräumen
V/2:  bis 22.00 Uhr in den allgemeinen Gruppenräumen
Ausnahme: Nach Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn ist ein Aufenthalt in den
Zimmern der SchülerInnen zum Lernen möglich.
V/3 (auch als WG): bis 22.00 Uhr nach Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn in den Zimmern.
WG: Nach Absprache mit der/dem zuständigen SozialpädagogIn ist ein Besuch im Zimmer auch nach 22.00 Uhr möglich.

Die Nächtigung von Mädchen bei Burschen bzw. Burschen bei Mädchen ist nicht erlaubt. Auf die Privatsphäre der MitbewohnerInnen ist unbedingt Rücksicht zu nehmen!

Wochenende (inkl. Abende vor schulfreien Tagen)
Hier gilt ebenfalls die Wochenendregelung.

BesucherInnen

BesucherInnen (z.B. Verwandte/Bekannte der SchülerInnen/Studierenden) sind unter folgenden Bedingungen herzlich eingeladen, Gast in unserem Hause zu sein:

  • Die SchülerInnen/Studierenden melden die BesucherInnen bei der/dem zuständigen SozialpädagogIn und der/dem SozialpädagogIn im Hauptdienstzimmer persönlich an.
  • Die SchülerInnen/Studierenden übernehmen  für ihre BesucherInnen die Rolle der GastgeberInnen.
  • Die SchülerInnen/Studierenden sind für ihre BesucherInnen verantwortlich und dürfen sie nicht alleine lassen.
  • Der Aufenthalt der BesucherInnen im ÜbungsschülerInnenheim kann je nach Absprache zwischen der/dem zuständigen SozialpädagogIn und den SchülerInnen in den allgemein zugänglichen Bereichen im Erdgeschoß oder auch im Gruppenbereich der GastgeberInnen stattfinden.
  • BesucherInnen müssen spätestens um 22.00 Uhr das Haus verlassen.
  • SchülerInnen der V/1- und der V/2-Klasse dürfen während des Studiums keine BesucherInnen empfangen.

Den SozialpädagogInnen bleibt es aus pädagogischen Gründen vorbehalten, die Besuchsregelungen einzuschränken bzw. BesucherInnen den Aufenthalt im ÜbungsschülerInnenheim nicht zu genehmigen.

11) Maßnahmenkatalog bei Nichteinhaltung der Hausordnung

  • Gespräch: SchülerIn/Studierende/r – zuständige/r SozialpädagogIn
  • Gespräch: zuständige/r SozialpädagogIn – Erziehungsberechtigte/n - SchülerIn/Studierende/r
  • Verwarnung durch die Schulleitung (= Internatsleitung)
  • Ausschluss aus dem Internat (bei Gefahr im Verzug)

12) Internatsforum (Partizipation)

SchülerInnen/Studierende bringen sich interaktiv in die Gestaltung des Internatslebens ein.

GruppensprecherInnen / InternatssprecherInnen

Jede Gruppe wählt eine/n GruppensprecherIn und eine/n -stellvertreterIn, die ihre Anliegen und Wünsche an die zuständigen SozialpädagogInnen herantragen. Die GruppensprecherInnen und -stellvertreterInnen bilden das Internatsforum, das Ansprechstation für die Anliegen und Wünsche der SchülerInnen/Studierenden der Internatsgemeinschaft ist. Letztere wählt eine/n InternatssprecherIn und eine/n -stellvertreterIn, die Anliegen und Vorschläge mit den SozialpädagogInnen verhandeln.

Das Internatsforum wirkt wie folgt als beratendes Gremium:

  • Sammeln von Anliegen und Wünschen der SchülerInnen/Studierenden
  • Erarbeiten von Lösungsvorschlägen
  • Teilnahme der/des Internatssprecherin/Internatssprechers bzw. der/des Stellvertreterin/Stellvertreters an den Beratungssitzungen der SozialpädagogInnen in Bezug auf die Anliegen des Internatsforums
  • Interaktive Mitwirkung bei der Aktualisierung der Hausordnung

Am Ende jedes Schuljahres wird die Arbeit  des Internatsforums mittels Fragebogen von der Internatsgemeinschaft evaluiert.

VertrauenssozialpädagogInnen

Die Mitglieder des Internatsforums wählen jährlich zwei SozialpädagogInnen ihres Vertrauens, die ihnen als BeraterInnen zur Seite stehen und bei Bedarf zum Internatsforum eingeladen werden können.