Berufsbildende höhere Schule

Eignungsprüfung

Eignungsprüfungen finden am 24. Jänner 2012 (Termin 1) bzw. am 12. März 2012 (Termin 2) statt.

Die Eignungsprüfung umfasst folgende Teilprüfungen: musikalische Bildbarkeit, Fähigkeit zu schöpferischem Gestalten, körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Feststellung der körperlichen Eignung durch die Schulärztin.

Nähere Informationen zur Eignungsprüfung (Organisation, Unterlagen, ...) erhalten Sie bei der Anmeldung.

Über das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) und über eine vorläufige Schulplatz-Zuteilung informieren wir Sie brieflich bis Ende März 2012.

Eine endgültige Aufnahme erfolgt, wenn am Ende des Schuljahres die Reihungskriterien - 50% Schulerfolg der 8. Schulstufe und 50% Ergebnis der Eignungsprüfung - erfüllt sind und Sie die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik positiv abgelegt haben.
Diese Prüfungen entfallen, wenn folgende gesetzliche Bedingungen erfüllt sind:

  • Note "Genügend" (oder besser) in den Pflichtgegenständen Deutsch/Englisch/Mathematik (4. Klasse der AHS/I. Leistungsgruppe der HS)
  • oder Note "Gut" (oder besser) in der II. Leistungsgruppe der HS
  • bzw. wenn bei "Befriedigend" die Klassenkonferenz der HS feststellt, dass Sie wegen Ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik genügen werden.

Wenn Sie eine vorläufige Schulplatz-Zusage haben, aber aufgrund des Jahreszeugnisses der achten Schulstufe eine Prüfung in D, E oder M ablegen müssen,so findet diese Ende Juni 2012 statt.